Eigentum verpflichtet
Nach dem Grundgesetz kann Jedermann über sein Eigentum frei verfügen ….
d.h. jedermann, der ein Schiff erwirbt, kann damit tun und lassen was er will !?
Gilt das auch für „alte Schiffe“ die einen kulturhistorischen Wert darstellen ?
Art. 14 GG §§ 2 sagt:
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Hat man damit nicht auch eine besondere Verpflichtung gegenüber dem kulturhistorischen Wert eines Fahrzeuges?
Lesen Sie doch mal!
|
|
Joachim Kaiser: Altes Schiff, was nun? Versuch einer Standortbestimmung für Schiffsrestaurierungen und maritime Denkmalpflege |
77 K |
|
|
Jörgen Bracker: Restaurierungs- und Präsentationskonzepte der Museumshäfen in Norddeutschland |
112 K |
|
|
traeskibs_sammenslutningen_gb.pdf Gerd Büker: Skibsbevaringsfonden und Traeskibs Sammenslutningen |
109 K |



















